Heizenergie zu sparen geht auch, ohne viel Geld auszugeben

Die gesetzliche Heizungsprüfung kommt am 1. Oktober 2022: Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Sie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Oktober 2022. Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen, die über sechs Monate bis Februar 2023 gelten soll. Beide Verordnungen bilden – neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung – die dritte Säule des Energiesicherungspakets nach dem militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich vermeiden unnötigen Energieverbrauch, um eine Mangelsituation möglichst zu verhindern.

Mit den beiden Verordnungen (“EnSikuMaV” und “EnSimiMaV”) sollen in den kommenden beiden Jahren Kosteneinsparungen bei privaten Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand in Höhe von etwa 10,8 Milliarden Euro möglich sein.

Für Immobilienbesitzer bedeutet dies, dass deutschlandweit alle Gasheizungssysteme innerhalb von zwei Jahren geprüft und bei Bedarf verpflichtend optimiert werden müssen. Bei Erdgaszentralheizungen in Mehrfamilienhäusern (ab sechs Wohneinheiten) sowie in bestimmten Nichtwohngebäuden (ab 1000 m² beheizter Fläche) kommt eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich hinzu. Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt nur dann, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Inframathics führt die gesetzliche Heizungsprüfung ab 1. Oktober 2022 für Sie durch

Als in der Expertenliste der DENA gelistetes Unternehmen bietet Inframathics die gesetzliche Heizungsprüfung ab sofort auch kurzfristig an. Wir überprüfen dabei

  • ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden muss,
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden,
  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden müssen,
  • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, dabei insbesondere
    • die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
    • die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,
    • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs und die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
    • die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.

Die Ergebnisse der Heizungsprüfung werden in einem Kurzbericht zusammengefasst. Dabei informieren wir ebenfalls über weitergehende Möglichkeiten zur Reduzierung des Energiebedarfs in den betreffenden Gebäuden.